Nachricht
https://www.farbe-mittelfranken-west.de/aktuell/nachricht/artikel/foerdermittel-fuer-die-unternehmensnachfolge
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Wer sich tatsächlich früh genug auf die Suche nach einem „passenden“ Nachfolger gemacht hat, stößt dennoch im Prozess auf ein Bündel von Aspekten, die zu klären sind – so u. a. auch die Finanzierung.
Die Berechnung des Firmenwerts ist nur ein Faktor. Seit Jahren existiert ein Bewertungsverfahren speziell für Handwerksunternehmen: Das sog. → „AWH-Verfahren“ der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH).
Das Verfahren greift auf das Grundkonzept des IDW-Standards zurück (Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf) modifiziert es aber speziell für Handwerksbetriebe. Der AWH-Standard bewertet den Betrieb auf Basis der Ertragsaussichten und ist damit eine legitime Alternative zum „vereinfachten Ertragswertverfahren“. Dies ist vor allem im Besteuerungsprozess für die Finanzbehörden von Interesse und von diesen anerkannt.
Ein Betrieb, der eine Bewertung benötigt, muss diese nicht durch den Steuerberater erstellen lassen, sondern er kann sich an den entsprechenden Berater der örtlichen Handwerkskammer wenden. Die Qualität der Bewertungen wird durch eine systematische mehrstufige Schulung der Berater garantiert. Nur geschulte Berater haben Zugang zu den Bewertungsinstrumenten der AWH-Fachgruppe. In Workshops werden kontinuierlich Erfahrungswerte und Spezialfälle diskutiert, deren Ergebnisse dann wieder in die Weiterentwicklung des AWH-Verfahrens einfließen.
Im Rahmen einer Nachfolge gibt es viele Fördermöglichkeiten, nicht nur für die Beratung und Coachings, sondern auch bezogen auf die finanzielle Unterstützung bei der Unternehmensübernahme. Hier kann der Steuerberater bei der Beantragung unterstützen.
Die Zeitschrift „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung“ hat zum Thema eine Sonderausgabe erstellt (29 Seiten), die → hier kostenlos heruntergeladen werden kann. Autor ist die Steuerkanzlei Karl-Heinz Bonjean, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Köln. Zwar für die Beratung durch Steuerberater gedacht, enthält sie auch für den Betrieb wertvolle Hinweis zu den Punkten:
Zuletzt kann es bei jeder Nachfolge natürlich auch zu Missverständnissen bzw. Konflikten zwischen den Beteiligten kommen. Falsche Annahmen oder intransparente Bedürfnisse können jede Übergabe auch noch nach Ende des Prozesses zu Fall bringen (siehe unser Artikel → hier). Hilfreich ist es daher, schon zu Beginn und noch vor der Klärung sachlicher Aspekte einen neutralen Dritten hinzuzuziehen, um gemeinsam zur Lösungsfinden beizutragen.
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK