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https://www.farbe-mittelfranken-west.de/aktuell/nachricht/artikel/tkb-merkblatt-20-zu-sonderkonstruktionen-mit-ausfuehrlicher-beruecksichtigung-vertraglicher-risiken
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Sonderkonstruktionen oder Sonderausführungen sind Ausführungen, die nicht in Normen erfasst sind. Sie fehlen in anerkannten Regeln oder widersprechen diesen ggf. sogar. Trotzdem können diese Ausführungen in der Praxis seit Jahren angewendet werden.
Ein Beispiel ist die Überarbeitung alter, z. B. gefliester Böden. Der verbändeübergreifende Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten sagt: Alte Untergründe, wie bereits genutzte Bodenbeläge, Fliesen, Beschichtungen u. a., stellen grundsätzlich keine normgerechten Untergründe dar. Hier sind Bedenken anzumelden. Sollte dennoch ein Bodenbelag darauf verlegt werden, besteht ein erhebliches Risiko…
Die Überarbeitung ist also eine Abweichung von den a. a. R. d. T., die zur Risikominimierung bestimmte vertragliche "Nebenpflichten" wie Hinweispflichten und Haftungsfreistellung bedingt.
Das TKB Merkblatt 20 vom Juni 2022 "Übliche Sonderausführungen und Sonderkonstruktionen bei Fußböden" behandelt fünf Sonderausführungen:
Die Vorgängerversion des Merkblattes vom Februar 2021 hatte unsere Bundesfachgruppe Fußbodentechnik abgelehnt (siehe unten verlinkter Artikel), weil das Thema Bedenkenanmeldung/ Hinweispflichten übergangen wurde.
Dies ist nun mit der Neuausgabe des TKB Merkblattes nicht mehr der Fall. Das Merkblatt enthält die Themen:
Im Zusammenhang mit diesem Merkblatt hatte die Technische Kommission Bauklebstoffe mit einer Veranstaltung → TKB Update 2022 das Thema juristische Konsequenzen bei der Ausführung von Sonderkonstruktionen ausführlich behandelt.
Das aktuelle TKB Merkblatt ist → hier verlinkt.
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